Lichtimmission und ihr Effekt auf Mensch und Tier
Die flächendeckende Verfügbarkeit von elektrischer Beleuchtung hat den Menschen weitreichend vom naturgegebenen Tag/Nachtzyklus entkoppelt. Der moderne Mensch ist daran gewöhnt, bei Bedarf auch während der Nachtstunden ausreichendes Licht für Arbeit und Freizeitaktivitäten zur Verfügung zu haben. Straßen und Gehwege werden nachts beleuchtet, Hauseingänge und Zufahrten werden aufgehellt.
Dem Nutzen der Verfügbarkeit von Licht steht das Bedürfnis von Mensch und Natur nach Dunkelheit entgegen. Helles Licht macht uns wach. Für ungestörte Nachtruhe muss das Schlafzimmer möglichst dunkel sein
Nachtaktive Tiere deuten starkes Kunstlicht irrtümlich als Zeichen des Tagesanbruchs und werden in ihrem Biorhythmus gestört. Insekten werden vom Licht von Straßenlampen angelockt und verenden in großer Zahl an den heißen Leuchtmitteln. Die negativen Auswirkungen von Lichtimmission auf das Ökosystem sind gravierend.
Definition von Lichtimmision
In § 3 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) ist Licht als eine der Einwirkungen auf die Umwelt genannt, die als Immission zum Regelungsbereich des Gesetzes zählen.
Im engeren Sinne ist Lichtimmission das Licht, das von Außenbeleuchtungen in benachbarte Wohnhäuser eindringt und von den Anwohnern als störend wahrgenommen wird.
Neben der Wirkung in der Fläche und in Richtung Boden bewirken Lichtquellen in Großstädten eine Aufhellung des Areals. Diese streut auch nach oben. Der Nachthimmel über Ballungsräumen ist heller als der Nachthimmel über ländlichen Gebieten. Dieser Effekt wird umgangssprachlich als Lichtsmog und Lichtverschmutzung bezeichnet.
Wenn eine Beleuchtung geplant wird, sollte Lichtimmission überdacht und berücksichtigt werden.
Hilfe für kommunale Träger
Öffentliche Träger sind gefordert, im öffentlichen Raum die per 2022 verschärften Vorgaben zur Lichtimmission umzusetzen. Dazu zählt die Beleuchtung von Sportstätten, maßgeblich hierfür ist die DIN EN 12193.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt bei der Umsetzung der Vorgaben zur Lichtimmission. Städte und Gemeinden können sich wegen ihrer kommunalen Beleuchtung an das BMUV wenden.
Wie verhindere ich Lichtimmisionen?
Straßenbeleuchtung soll nachts gute Sicht auf Fahrbahnen, Gehwege und ihren Nahbereich gewährleisten. Die hierfür erforderliche Helligkeit kann Anwohner blenden. Die Lichtlanzen von Autoscheinwerfern und die Lichtkulissen von Gebäuden führen zu Beschwerden. Landelichter von Flugzeugen stören Menschen, die in den Flugschneisen wohnen.
Lichtemission - die Erzeugung von Licht - lässt sich in einem hochtechnisierten Land wie Deutschland mit seiner dichten Infrastruktur nicht vermeiden. Lichtimmission - der störende Eintrag von Licht - hingegen kann durch Beschränkung auf zielgerichtete Emission reduziert werden.
Für Beleuchtung gilt, dass sie zu bestimmten Zeiten klar definierte Wege ausleuchten soll und nicht rund um die Uhr sowie flächendeckend scheint. Dies wird durch gezieltes Lenken des Lichtstrahls erreicht.
Zur Reduktion dieser Nebeneffekte sollte der Lichtstrom auf die zu beleuchtende Fläche konzentriert werden. Seitliche und nach oben gerichtete Abstrahlung gilt es zu vermeiden. Bei kugelsymmetrisch abstrahlenden Leuchtmitteln wird die Ausbreitung von Streulicht in ungewünschter Richtung durch Abschirmung vermieden.
Diese Aspekte und Methoden sind bereits bei der Lichtplanung zu berücksichtigen.
Schlaue Steuerung von Licht gegen Lichtimmision
Der schlaue Umgang mit Lichtquellen ist der notwendige Baustein zur Reduktion von Lichtimmission. Lichtlevelsensoren und Präsenzsensoren sind die technischen Mittel zur Umsetzung.
Die jahres- und tageszeitliche Planung von Beleuchtungsphasen sollte in einem sogenannten Dimm-Kalender resultieren. Sensoren und/oder Software setzen diesen Kalender um und regeln das Licht.
Die Beleuchtungsinfrastruktur bildet ein dynamisches Ganzes. Zur bedarfsgerechten Steuerung trägt digitale Vernetzung der Beleuchtungssysteme entscheiden bei. Elektronisch geführtes mitlaufendes Licht schließlich ist das Optimum bedarfsgerechter Steuerung.
Die Summe dieser Maßnahmen und Mittel zum intelligenten Lichtmanagement reduziert Lichtimmissionen und senkt die für die Beleuchtung anfallenden Energiekosten.